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Regulierer: „Weitere Reduktion der Zuschlagswerte“
Die jüngste Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen war um mehr als das Zweifache überzeichnet. 242 Gebote erhielten von der Bundesnetzagentur einen Zuschlag.
Zuschlagswerte so niedrig wie seit Jahren nicht: Die in der Ausschreibung zum 1. Dezember 2024 von der Bundesnetzagentur ermittelten Zahlen liegen zwischen 3,88 und 4,95 Ct/kWh. Den durchschnittlichen mengengewichteten
Zuschlagswert beziffert die Regulierungsbehörde auf 4,76 Ct/kWh. Das sind 0,29 Cent – umgerechnet 6 Prozent – weniger als in der vorherigen Ausschreibung. Letzmalig seien im Februar 2019 solch niedrige Zuschlagswerte erzielt,
heißt es aus Bonn.
„Der anhaltend hohe Wettbewerb sorgt für eine weitere Reduktion der Zuschlagswerte. Der Förderbedarf von neuen Freiflächenanlagen sinkt damit noch weiter“, kommentierte Behördenpräsident Klaus Müller das Ergebnis der Ausschreibung. Zum Gebot stand eine Gesamtleistung von 2.148 MW, die Gebotsmenge summierte sich auf 4.708 MW. Von 524 eingereichten Geboten erhielten laut Bundesnetzagentur 242 einen Zuschlag. 45 Gebote seien vom Verfahren ausgeschlossen worden.
Das größte Zuschlagsvolumen entfiel einmal mehr auf Bayern (916 MW, 120 Zuschläge). Dahinter landeten Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).
Die Regelungen aus dem Solarpaket I der Bundesregierung zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW sowie zur Privilegierung von besonderen Solaranlagen konnte die Behörde nicht anwenden, da diese unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt stehen. Erstmals Anwendung fanden hingegen „die Vorgaben zur Erfüllung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien“, wie es weiter heißt. Diese Kriterien sollen der Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft dienen.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. März 2025 statt. Die Liste der Zuschläge f indet sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
„Der anhaltend hohe Wettbewerb sorgt für eine weitere Reduktion der Zuschlagswerte. Der Förderbedarf von neuen Freiflächenanlagen sinkt damit noch weiter“, kommentierte Behördenpräsident Klaus Müller das Ergebnis der Ausschreibung. Zum Gebot stand eine Gesamtleistung von 2.148 MW, die Gebotsmenge summierte sich auf 4.708 MW. Von 524 eingereichten Geboten erhielten laut Bundesnetzagentur 242 einen Zuschlag. 45 Gebote seien vom Verfahren ausgeschlossen worden.
Das größte Zuschlagsvolumen entfiel einmal mehr auf Bayern (916 MW, 120 Zuschläge). Dahinter landeten Schleswig-Holstein (213 MW, 21 Zuschläge), Niedersachsen (192 MW, 18 Zuschläge), Baden-Württemberg (176 MW, 20 Zuschläge) und Brandenburg (170 MW, 13 Zuschläge).
Die Regelungen aus dem Solarpaket I der Bundesregierung zur Anhebung der maximalen Leistung von Freiflächenanlagen auf 50 MW sowie zur Privilegierung von besonderen Solaranlagen konnte die Behörde nicht anwenden, da diese unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt stehen. Erstmals Anwendung fanden hingegen „die Vorgaben zur Erfüllung von naturschutzfachlichen Mindestkriterien“, wie es weiter heißt. Diese Kriterien sollen der Vereinbarkeit von geförderten Freiflächenanlagen mit Natur und Landschaft dienen.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. März 2025 statt. Die Liste der Zuschläge f indet sich auf der Website der Bundesnetzagentur.
Manfred Fischer
© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 10.02.2025, 12:42 Uhr
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